Allgemeine Geschäftsbedingungen
BEYON-IT, Next Generation IT-Services, Inh. D.Schulmeyer
StNr. 26/157/6251/9, USt.IdNr. DE206613741
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der Firma BEYON-IT, Next Generation IT-Services, nachfolgend „B-IT“ genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3 Diese Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn die andere Vertragspartei Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn B-IT in Kenntnis entgegenstehender und/oder abweichender Bedingungen eine vertraglich vereinbarte Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringt.
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur wirksam vereinbart, wenn B-IT diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluß
2.1 Angebote von B-IT sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten. Bei Druckfehlern behalten wir uns das Recht auf Berichtigung vor. Der Vertragspartner ist grundsätzlich an Bestellungen gebunden. Angebote gelten als angenommen und Aufträge als erteilt, wenn B-IT dies schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Diese Auftragsbestätigung wird durch Lieferung und / oder Rechnungsstellung ersetzt.
2.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abdingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
2.3 Mitarbeiter von B-IT oder von B-IT mit der Durchführung der Leistung beauftragte Dritte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die vom Vertragsinhalt des von B-IT abgeschlossenen Vertrages abweichen.
2.4 B-IT ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die sich aus dem jeweils gültigen individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Mainz. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste/des individuellen Angebots gesondert berechnet.
3.2 B-IT behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei B-IT eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
3.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung.
3.4 B-IT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen der Vertragspartei, Zahlungen auf bestehende Forderungen in beliebiger Reihenfolge zu verrechnen.
3.5 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von B-IT nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem B-IT die Forderung zusteht.
3.6 Soweit seitens der anderen Vertragspartei oben stehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden können, kann B-IT jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Bankbürgschaft verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die B-IT Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Eine Mitteilung über Höhe und Fälligkeitsdatum der ausstehenden Zahlungsverpflichtung geht der anderen Vertragspartei sofort schriftlich zu.
4. Lieferung und Leistung
4.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen B-IT hergeleitet werden können.
4.2 B-IT behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/ Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
4.3 Liefer- bzw. Leistungstermine oder die Liefer- bzw. Leistungsfristen (im folgendem vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt) sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von B-IT vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei B-IT oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
4.4 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins B-IT schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät B-IT in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von B-IT auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung beschränkt . Ist der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Schadenersatzansprüche im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er B-IT nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen und ist der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 15 % der vertraglichen Vergütung begrenzt. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass B-IT während eines Verzuges die Leistungserfüllung unmöglich wird. Eine Haftung von B-IT ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um B-IT in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.
4.5 B-IT behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von B-IT zu vertreten ist.
4.6 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.
4.7 Bei Verzug der Annahme hat B-IT zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer-/Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann B-IT Schadenersatz in Höhe von 25 % der vertraglichen Vergütung geltend machen; der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schaden durch B-IT oder den Vertragspartner kann erfolgen.
5. Prüfung und Gefahrübergang
5.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei B-IT binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von B-IT werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen.
Transportkosten und -gefahr trägt der Vertragspartner.
5.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstands nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsprodukts an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von B-IT benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der B-IT verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von B-IT bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag B-IT zustehenden Forderungen.
6.2 Die andere Vertragspartei ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit sie ihrerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner
Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner auf das Eigentum von B-IT hinzuweisen und B-IT unverzüglich zu unterrichten.
6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Waren, deren Eigentümer nicht B-IT ist, erwirbt B-IT Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zur übrigen
Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für B-IT als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne B-IT zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von B-IT im Sinne der vorstehenden
Bestimmungen.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von B-IT, oder bei dessen Vermögensverfall kann B-IT vom Vertrag zurücktreten und ist B-IT, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich B-IT und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von B-IT oder des Vertragspartners möglich ist.
6.5 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von B-IT. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit B-IT über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
7. Gewährleistung
7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. B-IT gewährleistet, dass die Software / Leistung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstandes bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstandes nach Maßgabe folgender Bedingungen.
7.2.1 B-IT gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von B-IT schriftlich bestätigt wurden.
7.2.2 B-IT kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als B-IT oder von B-IT hierzu autorisierte Dritte.
7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
7.2.5 Unabhängig von vorstehendem gibt B-IT etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.2.6 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von B-IT Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von B-IT über. Falls B-IT Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet B-IT nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
7.2.7 Im Falle der Nachbesserung übernimmt B-IT die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.
7.2.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist B-IT berechtigt, die Ersetzung aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden nach den jeweils gültigen Preisen von B-IT berechnet.
8. Haftungsbeschränkung
Ist B-IT aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von B-IT ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet B-IT nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von B-IT, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von B-IT, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von B-IT für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1 B-IT übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner hat B-IT von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.2 Soweit gelieferte Produkte/Leistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners gefertigt/erbracht wurden, hat dieser B-IT von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Auf etwaige Prozesskosten zahlt der Vertragspartner auf Aufforderung durch B-IT einen angemessenen Vorschuss.
9.3 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von B-IT abzutreten.
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar - für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Mainz. B-IT ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand nach Wahl von B-IT zu verklagen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der B-IT mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit B-IT seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
10.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen
ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Stand 01.03.2006 |